Q & A
Häufige Fragen werden hier beantwortet
Alle Direktbuchungen bei der Weissen Arena Gruppe für die kommende Wintersaison beinhalten eine Covid-19-Stornogarantie.
Es gilt in allen öffentlichen Innenräumen bis auf weiteres eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht. Diese gilt für alle Mitarbeiter und Gäste in den Hotels und Restaurants der Weissen Arena Gruppe. Zudem bitten wir Sie, im ganzen Hotel den Mindestabstand von 1.5 Meter einzuhalten.
Unsere Vorgaben sowie die Richtlinien des BAG sind jederzeit einzuhalten. Wir zählen auf Ihre Eigenverantwortung und den Respekt untereinander.
Bei Krankheitssymptomen sollte eine Reise nicht angetreten werden.
Wir empfehlen die Nutzung von elektronischen Zahlungsmöglichkeiten.
In Restaurants und Bars gilt eine Sitzpflicht sowie eine Mund-Nasen-Bedeckungspflicht.
Sobald Sie sich Euch am Sitzplatz befindet, kann der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden. Generell gilt, wennder Abstand von 1.5 Meter nicht werden kann, sollte ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
In einer Bar ist eine Konsumation nur sitzend erlaubt.
Bei einer während des gebuchten Aufenthalts bei der Weissen Arena Gruppe behördlich angeordneten Reisebeschränkung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne, die nicht durch einen Covid-19-Test abgewendet werden kann, kommt ebenfalls die Covid-19-Stornograntie zur Anwendung. Unseren Gästen werden sämtliche bereits bezahlten Dienstleistungen der Weissen Arena Gruppe, welche er nicht beziehen/nutzen kann, anteilsmässig in Form eines Gutscheins mit Gültigkeit bis am 30. April 2022 zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass die Buchung vor der behördlich angeordneten Reisebeschränkung erfolgt ist. Wir weisen unsere Gäste darauf hin, eine Reiseversicherung abzuschliessen, sofern sie nicht bereits im Besitz einer solchen Absicherung sind.
Wir bitten Sie, bei Verdacht auf Ansteckung weiteren Kontakt mit anderen Personen zu vermeiden und das Rezeptionsteam telefonisch zu informieren . Desweiteren empfehlen wir Ihnen einen Online Test zu machen, um die Symptome zu analysieren, und dann entscheiden, ob ein Arzt aufgesucht werden muss.
Alle Direktbuchungen bei der Weissen Arena Gruppe für die kommende Wintersaison beinhalten eine Covid-19-Stornogarantie.
Bei einer während eines gebuchten Aufenthaltes bei der Weissen Arena Gruppe behördlich angeordneten Reisebeschränkung oder einer behördlich angeordneten Quarantäne, die nicht durch einen negativen Covid-19-Test abgewendet werden kann, kommt ebenfalls die Covid-19-Stornograntie zur Anwendung und dem Gast werden sämtliche bereits bezahlten Dienstleistungender Weissen Arena Gruppe, welche er nicht beziehen/nutzen kann, anteilsmässig in Form eines Gutscheins mit Gültigkeit bis am 30. April 2022 zurückerstattet. Voraussetzung ist, dass die Buchung vor der behördlich angeordneten Reisebeschränkung erfolgt ist.